Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingen ist die allgemeine Beschreibung der Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Albrecht Harr, nachfolgend HaWe MEDIEN GmbH genannt und dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, bei der Erstellung, Wartung, Aktualisierung und Überarbeitung von Websites, multimedialen Anwendungen und Drucksachen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen werden im Fall des Zustandekommens eines Vertrages oder Auftragsbestätigung ergänzt bzw. präzisiert durch den Vertrag oder Auftragsbestätigung, der auftragsbezogen zwischen HaWe MEDIEN GmbH und dem Auftraggeber geschlossen wird. Dies trifft insbesondere auf Art, Umfang, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten eines Auftrages zu sowie die auftragsbezogene Preisgestaltung, soweit Preise nicht ausdrücklich in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste als Festpreise ausgewiesen bzw. im Vertrag individuell vereinbart wurden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma HaWe MEDIEN GmbH sowie deren auftragsbezogene vertragliche Ergänzungen bzw. Abänderungen umfassen den Bereich ihrer Dienstleistungen, nämlich:
- Entwicklung eines Layouts für eine Web-Site und die Erstellung der Web-Site
- Umsetzung von fotografischen, grafischen und/oder textlichen Unterlagen in digitale Form
- Die Einbindung in Websites von selbsterstellten Funktionalitäten von HaWe MEDIEN GmbH und/oder Dritter, wie z.B. Datenbanksteuerungen, Gästebücher, Foren, Bannerrotation, Multimedia und ähnliches
- Die Einstellung der Web-Site in das World Wide Web auf einem eigenen oder fremden Server
- Entwicklung eines Layouts für Drucksachen in digitaler Form und deren anschließenden Aufbereitung für den Druck
- Entwicklung eines Layouts für eine multimediale Anwendung und deren Produktion auf einem geeigneten Datenträger
- Entwicklung von Werbemitteln on digitaler Form
2. Pflichten von HaWe MEDIEN GmbH
1) HaWe MEDIEN GmbH verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Web-Site im HTML- oder Flash-Format herzustellen und diese dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben bzw. auf einen Internet - Server zur Ansicht bzw. Veröffentlichung aufzuspielen.
2) HaWe MEDIEN GmbH erbringt ihre vertraglich zugesicherten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 - 5.
3) Layoutphase: HaWe MEDIEN GmbH erarbeitet zunächst ein Layout für die Struktur der Web-Site. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), die wesentlichen Elemente der Navigation, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail Fensters bzw. einer Kontaktseite (Formular) und sonstiger Funktionalitäten.
4) Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Layouts und nach Freigabe durch den Auftraggeber erstellt HaWe MEDIEN GmbH eine Basisversion der Web-Site auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Web-Site erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Seiten verbinden.
5) Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt HaWe MEDIEN GmbH die Endversion der Web-Site.
6) HaWe MEDIEN GmbH verpflichtet sich, die Web-Site auf den z.Zt. im Internet gängigen Standard zu optimieren, nämlich Mozilla Firefox ab Version 2.0 sowie Microsoft Explorer ab Version 6.0 . Weiter gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Bildschirmauflösung von größer oder gleich 1024x768 Pixel und 16Bit Farbtiefe als vereinbart.
3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
1) Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber HaWe MEDIEN GmbH die in die Web-Site einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist in diesem Falle allein der Auftraggeber verantwortlich.
2) Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken,Musik, Logos und Daten.
3) Der Auftraggeber stellt HaWe MEDIEN GmbH die einzubindenden Texte als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung.
4) Der Auftraggeber stellt HaWe MEDIEN GmbH Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in digitaler oder ausbelichteter Form (z.B. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung.
5) Der Auftraggeber wird, soweit nicht anders vereinbart, HaWe MEDIEN GmbH die Titel <title> der einzelnen Web-Seiten, einige Schlüsselworte <keywords> zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung <description> der einzelnen Web-Seiten zur Verfügung stellen, damit titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML - Seiten integriert werden können.
6) Der Auftraggeber stellt HaWe MEDIEN GmbH die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Layoutphase zur Verfügung.
7) Sobald HaWe MEDIEN GmbH ein Layout erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Auftraggeber diesen Entwurf durch mündliche oder schriftliche Erklärung freigeben.
8) Nach Erstellung einer Basisversion der Web-Site durch HaWe MEDIEN GmbH, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben.
4 Abnahme
1) Nach Fertigstellung der Web-Site ist HaWe MEDIEN GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber die Web-Site auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf den Internet- Server aufzuspielen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Web-Site innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die Web-Site den vertraglichen Anforderungen entspricht. Erfolgt in dieser Zeit kein begründeter Widerspruch, gilt die Web-Site als abgenommen.
2) Während der Herstellungsphase ist HaWe MEDIEN GmbH berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Web-Site zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Web-Site den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein begründeter Widerspruch, gelten die betreffenden Bestandteile als abgenommen.
5 Urheberrechte und Verwertungsrechte
1) Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte, wenn HaWe MEDIEN GmbH dem Auftraggeber die Web-Site auf einem Datenträger übergeben bzw. auf einen öffentlich zugänglichen Webserver aufgespielt und der Auftraggeber die gemäß Punkt 6 geschuldete Vergütung vollständig an HaWe MEDIEN GmbH entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gemäß Punkt 6 vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei HaWe MEDIEN GmbH.
2) An geeigneten Stellen werden in die Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung von HaWe MEDIEN GmbH aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von HaWe MEDIEN GmbH zu entfernen.
6 Vergütung
1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung, Stundenabrechnung oder eine Vergütung von Einzelleistungen.
2) Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich HaWe MEDIEN GmbH, den Auftraggeber zu verständigen, sobald die bereits erbrachten Leistungen einen vorher vereinbarten Betrag erreichen bzw. überschreiten würden. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang HaWe MEDIEN GmbH weitere Leistungen noch erbringen soll.
3) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart in jedem Fall Aufwendungen, die HaWe MEDIEN GmbH tätigt, weil HaWe MEDIEN GmbH nach Freigabe des Konzepts (Punkt 3 Abs.7), nach Freigabe der Basisversion (Punkt 3 Abs. 8) oder nach Teilabnahmen (Punkt 4 Abs. 2) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit einem vereinbarten Stundensatz berechnet. Wurde kein Stundensatz vereinbart, so gilt der in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste genannte Stundensatz als vereinbart.
4) Unabhängig von der Vergütungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand HaWe MEDIEN GmbH zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.
7 Zahlungsmodalitäten
1) Nach Fertigstellung der Web-Site wird HaWe MEDIEN GmbH dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig, sofern keine ander Regelung schriftlich festgehalten wurde.
2) HaWe MEDIEN GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen und werden im Regelfall im Kostenvoranschlag vereinbart. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. verpflichtet, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der HaWe MEDIEN GmbH entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche von HaWe MEDIEN GmbH, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.
4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist HaWe MEDIEN GmbH berechtigt, die betreffende Website für die Dauer des Zahlungsverzuges vom Netz zu trennen. Für die Dauer dieser Maßnahme kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.
8 Gewährleistung und Haftung
1) Für erhebliche Mängel der Web-Site haftet HaWe MEDIEN GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2) HaWe MEDIEN GmbH sichert zu, dass die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Grafiken frei von Rechten Dritter sind. HaWe MEDIEN GmbH ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist HaWe MEDIEN GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
3) Sollten Dritte HaWe MEDIEN GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, HaWe MEDIEN GmbH von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und HaWe MEDIEN GmbH die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HaWe MEDIEN GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung HaWe MEDIEN GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von HaWe MEDIEN GmbH gilt.
5) Die HaWe MEDIEN GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen werden pfleglichst behandelt und nach erfolgter Übernahme in den Datenbestand bzw. Angebotserarbeitung an den Auftraggeber bzw. Angebotsnachsuchenden auf Wunsch auf postalischem Wege zurückgesandt. Für einen Verlust oder eine Beschädigung dieser Unterlagen haftet jedoch HaWe MEDIEN GmbH auf keinem Fall. HaWe MEDIEN GmbH fordert den Auftraggeber hiermit ausdrücklich auf, ausschließlich Duplikate, deren Verlust keinen oder nur unwesentlichen materiellen Schaden verursachen, zu Versand zu bringen.
6) Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers gegenüber der HaWe MEDIEN GmbH ist auf jeden Fall auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt.
7) HaWe MEDIEN GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass der Email-Account / Server permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Email-Account / Server verursacht wurden.
9 Fertigstellung der Web-Site
1) Ein Fertigstellungstermin gilt als nicht vereinbart, kann aber vertraglich vereinbart werden. Wird ein vereinbarter Fertigstellungstermin aus Gründen, die nicht im Einflussbereich (wie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, höhere Gewalt) von HaWe MEDIEN GmbH liegen, nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber gegenüber HaWe MEDIEN GmbH keinerlei Ansprüche geltend machen. Den Nachweis der schuldhaften Verzögerung hat der Auftraggeber zu führen.
2) Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für HaWe MEDIEN GmbH nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebern gemäß Punkt 3 dieses Vertrages.
10 Kündigung
1) Ein zwischen Auftraggeber und HaWe MEDIEN GmbH geschlossener Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden
2) HaWe MEDIEN GmbH ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß Punkt 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß Punkt 7 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.
3) HaWe MEDIEN GmbH ist zur Kündigung weiterhin berechtigt, wenn ihm Gepflogenheiten geschäftsschädigender, zivil- oder strafrechtlicher Natur über den Auftraggeber bekannt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihm nicht bekannt waren oder sein konnten.
11 Geltungsbereich
1) Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf beruhende Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, gilt Tettnang als Gerichtsstand vereinbart.
12 Datenschutz
1) Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden bei HaWe MEDIEN GmbH elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen HaWe MEDIEN GmbH hierzu.
13 Pflegevertrag
1) Im Rahmen des Auftrags kann mit dem Auftraggeber ein Pflegevertrage vereinbart werden, welcher zu allen Pflege- und Aktualisierungsmaßnahmen technisch und organisatorisch notwendig ist.
2) Der Pflegevertrag unterliegt keiner Mindest- oder Höchstlaufzeit kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kostenfrei gekündigt werden; Bedingung ist lediglich die Schriftform.
3) Bedingung für den Vollzug der Kündigung ist, daß von keiner der beiden Parteien mehr Ansprüche an die andere Partei offen sind; in diesem Fall ruht die Kündigung und wird mit der Befriedigung der Ansprüche vollzogen.
4) Die monatlichen Kosten für den Pflegevertrag werden individuell schriftlich vereinbart und werden monatlich berechnet.
14 Ergänzende Bestimmungen
1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
2) Nicht berührt werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HaWe MEDIEN GmbH, sowie darauf beruhender Verträge, Geschäfts- und Vertragsbedingungen, von AGB´s, die von Firmen geführt werden, die auftragsbezogen für HaWe MEDIEN GmbH oder dessen Kunden tätig werden. Diese Drittfirmen werden im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und HaWe MEDIEN GmbH, namentlich nicht erwähnt.
3) Das Angebot von HaWe MEDIEN GmbH ist freibleibend. Ein für Auftraggeber sowie HaWe MEDIEN GmbH bindender Vertrag kommt erst mit der rechtsverbindlichen Unterschrift beider Parteien zustande oder mit der Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber.
4) HaWe MEDIEN GmbH prüft nicht, inwieweit der Verhandlungspartner, der einen Vertrag unterzeichnet, von der Firma, die Inhaber der in Auftrag gegebenen Website ist, zur Auftragserteilung bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Fall der Nichterbringung finanzieller Leistungen durch diese Firma an die unterzeichnende natürliche Person gerichtet und rechtlich durchgesetzt.
5) AGB's von Drittanbietern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGBs von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Alle Abweichungen hiervon bedürfen unserer expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung.
6) Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von uns jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche.
Stand: Januar 2008